BIKEreturner
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Die Zahl der Fahrraddiebstähle in Deutschland ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies gab 2015 der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) bekannt. 340.000 Fahrräder waren 2014 gestohlen worden, rund 7% mehr als im Vorjahr. Der GDV geht von einem Versicherungsschaden von rund 100 Millionen Euro aus. Nur jedes zehnte gestohlene Fahrrad landet laut ADFC irgendwann wieder bei seinem Besitzer. Denn dazu muss das Fahrrad mit Rahmennummer bei der Polizei als gestohlen gemeldet worden und anschließend während einer Kontrolle aufgefallen sein.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, hat mit dem „BIKEreturner“ der Firma ident+medical aus Bad Ems ein eine ebenso einfache wie intelligente Lösung für sein Fahrrad. Der BIKEreturner wird einfach am Rahmen des Fahrrads befestigt. Fahrräder - die oft spontan entwendet und wenige Kilometer weiter wieder abgestellt werden - können dank des Aufklebers ohne großen Aufwand an den Besitzer zurückvermittelt werden. Dazu muss der Finder nur eine SMS mit dem individuellen Finder-Code an die dort angegebene Systemrufnummer schicken. Diese wird an einen Hochsicherheitsserver gesendet, der den Erhalt umgehend bestätigt und dem Besitzer die Handynummer des Finders vermittelt. Der Finder erhält keine weiteren Informationen über den Besitzer.
So können Finder und Besitzer ganz ohne den Umweg über Fundbüro oder Polizei miteinander in Kontakt treten und die Rückgabe des persönlichen Eigentums ist gewährleistet. Datenschutz wird dabei großgeschrieben: Die Daten, die man als Fahrradbesitzer in der Datenbank hinterlegen muss, sind auf einem TÜV-zertifizierten Hochsicherheitsserver in einem Rechenzentrum bei München gespeichert, einem wahren „Daten-Fort-Knox“, der die Informationen des Nutzers zuverlässig schützt.
Den BIKEReturner gibt es für einmalig 12,90 € (Einzelperson) im Handel bei Ihrem Supermarkt (z.B. Kaiser’s-Tengelmann) oder Elektrohändler und im Internet unter www.returner365.de
Wichtige allgemeine Tipps bei Verlust des Fahrrads
• Den Diebstahl bei der örtlichen Polizei melden: Anzeige gegen Unbekannt ist bei Diebstahl Pflicht – auch wenn die Rahmennummer nicht bekannt ist und/oder keine Rechnung vorliegt. Dann sind die Chancen, das Rad wieder zu bekommen, allerdings gering. Man sollte das Rad zumindest gut beschreiben können – vielleicht gibt es ja auch ein Foto vom letzten Fahrradausflug?
• Wurde das Fahrrad aus dem eigenen Haus bzw. vom Grundstück entwendet? Dann haftet im Normalfall die Hausratversicherung. Am besten gleich nachfragen.
• Augen offen halten. Beim Fahrradklau macht oft die Gelegenheit den Dieb, der beispielsweise nur schnell von A nach B kommen wollte. In den nächsten Wochen sollte man insbesondere den nächstgelegenen Bahnhof oder andere große Veranstaltungsorte (Sporthalle, Disko etc.) im Auge behalten.

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